
Das neue Instrument des Arbeitsförderungsreformgesetzes (ARFG), der Eingliederungsvertrag, soll ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis auf Probe ermöglichen. Der Eingliederungsvertrag wird von den Arbeitsämtern vermittelt. Er muss für mindestens zwei Wochen und darf für längstens sechs Monate geschlossen werden. Die Kos...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/eingliederungsvertrag-job-auf-prob
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